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Neues Label für Pkw – BMWK veröffentlicht Energieverbrauchskennzeichnungs-Verordnung

5. März 2024 | Die novellierte Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungs-Verordnung (Pkw-EnVKV) ist in Kraft getreten. Die Pkw-EnVKV regelt, wie Verbraucherinnen und Verbraucher von Händlern und Herstellern über technische und ökonomische Fakten eines Pkw-Neuwagens und seines Betriebs informiert werden müssen. Das Ziel der Novelle ist eine deutlich verbesserte und um weitere wichtige Angaben ergänzte Verbraucherinformation. „Die verbesserte Kennzeichnung von […]

von | 06.03.24

Novelle der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungs-Verordnung tritt in Kraft
© Fotolia.com/Michael Flippo

5. März 2024 | Die novellierte Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungs-Verordnung (Pkw-EnVKV) ist in Kraft getreten. Die Pkw-EnVKV regelt, wie Verbraucherinnen und Verbraucher von Händlern und Herstellern über technische und ökonomische Fakten eines Pkw-Neuwagens und seines Betriebs informiert werden müssen. Das Ziel der Novelle ist eine deutlich verbesserte und um weitere wichtige Angaben ergänzte Verbraucherinformation.

„Die verbesserte Kennzeichnung von neuen Pkw bringt mehr Transparenz beim Autokauf. Künftig müssen die absoluten Verbrauchs- und Emissionswerte auf Basis des realitätsnäheren WLTP-Prüfmessverfahrens angegeben werden. Das neue Pkw-Label informiert zudem über die Energiekosten und erstmals auch über die CO₂-Kosten der Fahrzeuge. Die verbesserte Kennzeichnung ermöglicht eine informierte Kaufentscheidung, die das Klima schützt und den Geldbeutel schont.“, so Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck.

Anlass für die Novellierung ist die europaweite Umstellung des Prüfmessverfahrens zur Ermittlung der Verbrauchs- und Emissionsangaben von Pkw: vom früheren NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus) wurde EU-weit auf das WLTP-Verfahren (Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure) umgestellt. Mit der Novelle werden die europarechtlichen Vorschriften nun in deutsches Recht überführt.

Erhöhte Transparenz

Das BMWK hat entschieden, in diesem Zuge auch die Transparenz und die Information für Verbraucherinnen und Verbraucher deutlich zu erhöhen. Zudem werden anspruchsvollere CO₂-Klassen für Pkw eingeführt.

Zukünftig werden Pkw-Neuwagen ausschließlich mit Werten nach WLTP gekennzeichnet. Dieses Prüfverfahren liefert realitätsnähere Energieverbrauchs- und CO₂-Emissionswerte. Zudem sind nun Emissionsklassen auf Basis der absoluten CO₂-Emissionen vorgesehen – das Gewicht des Fahrzeugs spielt keine Rolle mehr. Farblich gekennzeichnete CO₂-Klassen zeigen auf einen Blick, wie viele CO₂-Emissionen ein Pkw im Vergleich zu alternativen Modellangeboten ausstößt.

Außerdem wird für jede Antriebsart bzw. jeden Energieträger ein eigenes Label eingeführt. Damit erhalten Kundinnen und Kunden deutlich mehr relevante Einzelinformationen. Erstmals werden jetzt auch Verbrauchsangaben für vier unterschiedliche Fahrtmodi eingetragen. Für Elektro-Fahrzeuge (BEV) und Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge (PHEV) werden zusätzlich der Stromverbrauch und die elektrische Reichweite angegeben.

Doppelte Klassen-Kennzeichnung

PHEV haben einen kombinierten Antrieb mit einem Verbrennungs- und einem Elektromotor. Das neue Pkw-Label sieht für PHEVs erstmals eine doppelte Klassen-Kennzeichnung vor. Ein Pfeil weist auf die CO₂-Klasse für den offiziellen Durchschnittswert der CO₂-Emissionen, ein zweiter Pfeil zeigt auf die CO₂-Klasse im reinem Verbrenner-Betrieb mit entladener Batterie. Beide Informationen sind wichtig für die Pkw-Kaufentscheidung.

Das Pkw-Label informiert außerdem über die jährlichen Energiekosten bei einer Laufleistung von 15.000 km und über die aktuelle Kfz-Steuer des neuen Pkw. Auf der Informationsplattform „alternativ mobil“ der Deutschen Energie-Agentur wird zudem zeitnah ein Pkw-Verbrauchskostenrechner bereitgestellt werden, der anhand individueller Parametereinstellungen eine flexiblere und genauere Berechnung des Energieverbrauchs und der möglichen CO₂-Kosten alternativer Pkw- Modelle ermöglicht.

Bei der Pkw-EnVKV handelt es sich um eine Ministerverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), die mit Zustimmung des Bundesrates und im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) sowie dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) erlassen wird.

Weitere Informationen sowie die Novelle der PKW-Energieverbrauchskennzeichnungs-Verordnung finden Sie hier.

 

(Quelle: BMWK/2024)

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