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Der Personalausschuss schlägt außerdem vor, dass der Aufsichtsrat dem Wunsch von Johannes Dietsch entspricht, sein Vorstandsmandat mit Wirkung zum 31. März 2020 niederzulegen. Sein Nachfolger als Finanzvorstand wird Dr. Klaus Keysberg, der bereits seit 1. Oktober 2019 Mitglied des Vorstands der Thyssenkrupp AG ist. Der promovierte Diplom-Kaufmann Keysberg wird neben seiner neuen Rolle als Finanzvorstand unverändert die Ressortzuständigkeit für die Werkstoffgeschäfte behalten. Den Anlagenbau (Plant Technology) wird künftig Martina Merz verantworten. Der Vorstand der Thyssenkrupp AG besteht mit diesen personellen Veränderungen aus nur noch drei Mitgliedern. Neben Martina Merz als Vorstandsvorsitzender und Dr. Klaus Keysberg als Finanzvorstand bleibt Oliver Burkhard unverändert in seiner Rolle als Personalvorstand und Arbeitsdirektor. Die Verkleinerung des Vorstands spiegelt die Veränderung des Unternehmens durch den Verkauf des Aufzuggeschäfts in angemessener Weise wider. (Quelle: thyssenkrupp AG)

Martina Merz bleibt Vorstandsvorsitzende der Thyssenkrupp AG

Kategorien: | |
Autor: Redaktion

Datum: 20. Mrz. 2020

Der Personalausschuss schlägt außerdem vor, dass der Aufsichtsrat dem Wunsch von Johannes Dietsch entspricht, sein Vorstandsmandat mit Wirkung zum 31. März 2020 niederzulegen. Sein Nachfolger als Finanzvorstand wird Dr. Klaus Keysberg, der bereits seit 1. Oktober 2019 Mitglied des Vorstands der Thyssenkrupp AG ist. Der promovierte Diplom-Kaufmann Keysberg wird neben seiner neuen Rolle als Finanzvorstand unverändert die Ressortzuständigkeit für die Werkstoffgeschäfte behalten. Den Anlagenbau (Plant Technology) wird künftig Martina Merz verantworten.
Der Vorstand der Thyssenkrupp AG besteht mit diesen personellen Veränderungen aus nur noch drei Mitgliedern. Neben Martina Merz als Vorstandsvorsitzender und Dr. Klaus Keysberg als Finanzvorstand bleibt Oliver Burkhard unverändert in seiner Rolle als Personalvorstand und Arbeitsdirektor. Die Verkleinerung des Vorstands spiegelt die Veränderung des Unternehmens durch den Verkauf des Aufzuggeschäfts in angemessener Weise wider.

(Quelle: thyssenkrupp AG)