Damit einhergehend setzt Andritz seine im Rahmen der Ergebnispräsentation 2019 veröffentlichte Umsatz- und Ergebnisprognose für 2020 aus, die von einem leicht steigenden Umsatz und einem unveränderten Ergebnis vor außerordentlichen Effekten (EBITA) im Vergleich zu 2019 (vor außerordentlichen Effekten) ausging. Zum aktuellen Zeitpunkt können keine Einschätzungen hinsichtlich der Umsatz- und Ergebnisauswirkungen im Jahr 2020 gemacht werden.
Andritz hat bereits in vielen Ländern, in denen die Gruppe tätig ist, eine Reihe von temporären Maßnahmen zur Kostenreduktion gesetzt, um möglichen Umsatzeinbußen bestmöglich entgegenzuwirken.
Eine Änderung des Hauptversammlungsbeschlussantrags hinsichtlich der Gewinnverwendung (Dividendenvorschlag) ist aus heutiger Sicht nicht geplant, kann aber – abhängig von der weiteren Entwicklung der Corona-Krise – nicht ausgeschlossen werden.
Die ursprünglich für 25. März 2020 geplante Hauptversammlung musste aufgrund der Bestimmungen der Bundesregierung abgesagt werden.
(Quelle: ANDRITZ AG)
Kommission schlägt Rechtsakt zur beschleunigten Dekarbonisierung für eine stärkere Industrie und mehr Arbeitsplätze in Europa vor
Am 04. März 2026 hat die Europäische Kommission einen Legislativvorschlag angenommen, um die Nachfrage nach CO2-armen in Europa hergestellten Technologien und Produkten zu steigern.





