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AGV Stahl: Erfolgreicher Tarifabschluss

Dezember 2023 | Tarifabschluss für die westdeutsche Stahlindustrie: Nach Verhandlung in der Tarifrunde der nordwestdeutschen Eisen- und Stahlindustrie wurde ein Verhandlungsergebnis erzielt. Demnach erhalten die Beschäftigten zum 01. Januar 2024 eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.500 Euro netto (Auszubildende 1.000 Euro). Von Februar bis November gibt es monatliche Zahlungen in Höhe von 150 Euro netto […]

von | 23.12.23

Tarifabschluss für die westdeutsche Stahlindustrie: Nach Verhandlungen wurde ein Verhandlungsergebnis erzielt
Foto: Pixabay

Dezember 2023 | Tarifabschluss für die westdeutsche Stahlindustrie: Nach Verhandlung in der Tarifrunde der nordwestdeutschen Eisen- und Stahlindustrie wurde ein Verhandlungsergebnis erzielt. Demnach erhalten die Beschäftigten zum 01. Januar 2024 eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.500 Euro netto (Auszubildende 1.000 Euro). Von Februar bis November gibt es monatliche Zahlungen in Höhe von 150 Euro netto (Auszubildende 80 Euro).

Ab 01. Januar 2025 steigen die Entgelte und Auszubildendenvergütung um 5,5 Prozent. Der Tarifvertrag läuft bis zum 30. September 2025. Zum Thema Arbeitszeit wurden für einen Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung im Rahmen der Transformation insbesondere folgende Eckpunkte vereinbart:

Kollektive Regelung

Bei Druck auf die Beschäftigung im Zuge der Transformation können die Betriebsparteien – ausgehend von der Regelarbeitszeit von 35 Stunden – die Arbeitszeit um drei Stunden absenken. Sollte aus Gründen der Transformation temporär ein Mehrbedarf an Arbeitszeit nötig sein – z.B. für einen Parallelbetrieb von alten und neuen Technologien oder für Qualifikation – kann die Arbeitszeit von den Betriebsparteien auch um bis zu drei Stunden erhöht werden. Im Falle der kollektiven Absenkung der Arbeitszeit wird gestaffelt bis zu eine Stunde mehr vergütet. Für die jenseits von 35 Stunden geleistete Arbeit wird die heute schon geltende Mehrarbeitsvergütung bezahlt.

Individuelle Regelung

Dem Wunsch der Beschäftigten nach Absenkung der individuellen Arbeitszeit auf 33,6 Stunden kann entsprochen werden, sofern dem betriebliche Belange nicht entgegenstehen. Hierfür wird grundsätzlich keine Entgeltsicherung gewährt. Entgeltsicherung erhalten ab dem 01. Januar 2025 jedoch Beschäftigte mit einem Alter 60 Jahre und älter, die im Schichtdienst arbeiten. Hierfür werden 34,10 Stunden bezahlt. In den Jahren 2026 und 2027 wird die Altersgrenze jeweils um ein Jahr abgesenkt. Im Jahre 2027 findet eine Bewertung der Regelung statt.

Die Tarifverträge zur Altersteilzeit, Beschäftigungssicherung und zur Einführung von Arbeitszeitkonten sowie zum Einsatz von Werkverträgen wurden verlängert.

„Die vereinbarte Entgelterhöhung strapaziert angesichts der sich rapide verschlechternden Rahmenbedingungen für die deutsche Stahlindustrie die Möglichkeiten der Unternehmen maximal. Mit der überproportionalen Inflationsausgleichsprämie für unsere Auszubildenden setzen wir Tarifpartner ein starkes Signal. Sehr positiv bewerten wir, dass es uns gemeinsam mit der IG Metall gelungen ist, eine passgenaue Regelung zur Arbeitszeit und zur Beschäftigungssicherung während der ökologischen Transformation unserer Industrie zu schaffen. Die Regelung zur individuellen Arbeitszeit eröffnet den Beschäftigten mehr Flexibilität, sofern die Belange des Betriebes dem nicht entgegenstehen. Wichtig war uns, dass hierfür im Regelfall kein Entgeltausgleich gezahlt wird.“, so Reiner Blaschek, Vorsitzender des Arbeitgeberverbands Stahl.

 

(Quelle: Arbeitgeberverband Stahl e.V.)

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