Am 1. August hat die EU Sanktionen gegen Russland in Kraft gesetzt, mit denen politisch die sogenannte 3. Sanktionsstufe erreicht wurde. Die neuen Beschränkungen sollen ein präzise und begrenzt gesetztes Signal an Russland sein. In der Praxis treffen sie jedoch Exporte des Maschinenbaus in unerwarteter Breite, beispielsweise auch bei Landmaschinen oder Holzbearbeitungsmaschinen.
Die Verordnung (EU) Nr. 833/2014, das sogenannte Russland-Embargo, hat breite Verunsicherung ausgelöst. Hauptproblem ist die Liste genehmigungspflichtiger Güter im Zusammenhang mit der Exploration und Förderung von Erdöl (Artikel 3 in Verbindung mit Anhang II dieser Verordnung). Sie trifft nach Einschätzung des VDMA mehrere Tausend Russland-Exporte pro Jahr, darunter viele zeitkritische Ersatzteillieferungen, häufig außerhalb des „Zielbereichs Erdöl“. Russische Kunden sind zu Recht über Lieferverzögerungen verärgert. Der VDMA setzt sich massiv dafür ein, hier den bürokratischen Aufwand maximal zu reduzieren. Außerdem gibt es bei den Russland-Sanktionen viele Fragen zur Lieferung von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck, wenn eine militärische Verwendung in Russland besteht oder möglich ist.
Aus diesem Grund hat die VDMA-Abteilung Außenwirtschaft kurzfristig, ein entsprechendes Informationsangebot aufgebaut, mit dem Ziel, möglichst umfassend und aktuell zu informieren.
Quelle: VDMA e.V.