Die Fachkommission HySteel des DWV hat ein rechtliches Gutachten zum Einsatz von Wasserstoff zur Dekarbonisierung der Stahlindustrie veröffentlicht . Neben dem rechtlichen Status Quo werden Empfehlungen zur Entwicklung des regulatorischen Rahmens und zu Politikinstrumenten für die Förderung der Erzeugung von grünem Stahl in Deutschland abgeleitet. Autor der Studie ist die Rechtsanwaltskanzlei Becker Büttner Held (Mitglied der BBH-Gruppe).
Der Inhalt der Studie
Folgende Themen werden untersucht:
- Beschaffungsoptionen und Bezugsverhalten der Stahlhersteller in Bezug auf grünen Wasserstoff
- Sicherer und wirtschaftlicher Zugang zu erneuerbarem Strom und grünem Wasserstoff: EEG–Umlage,
Stromsteuer, Energiesteuer, Strom– und Gasnetzentgelte - Hochskalierung der Schlüsseltechnologien: Regulierung von Wasserstoffnetzen, Beimischung, leitungsgebundene Wasserstoffinfrastrukturen
- Identifikation von Hemmnissen und Empfehlungen: Transportbedarf, Regulierungsrahmen für den
netzgebundenen Wasserstofftransport, Netzzugang, Kostenverteilung - Rechtliche Randbedingungen für den Import von grünem Wasserstoff aus anderen europäischen Ländern
sowie aus Drittstaaten
Die Studie beinhaltet zudem eine ausführliche Analyse verschiedener Anreizinstrumente zur emissionsarmen Stahlherstellung. Diese Instrumente sind z.B. eine mögliche Quote/THG–Minderungsverpflichtung, das Labelling (Kennzeichnung) grüner Stahlprodukte und verschiedene Ausgestaltungsvarianten von Klimaschutzverträgen (CfD/CCfD).
Clemens Orlishausen, Projektleiter HySteel bewertet die Ergebnisse so: „Der zügige Aufbau einer grünen Wasserstoff–Marktwirtschaft muss durch den Abbau der herrschenden Hemmnisse und Barrieren unterstützt werden. Außerdem müssen die Betriebsmehrkosten der grünen Stahlerzeugung fair und WTO–konform in einer geeigneten OPEX–Förderung reflektiert werden.“
Die Gesamtstudie finden Sie hier.