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Bundestag stimmt für Ab­schaf­fung der EEG-Umlage

Der Bundestag hat für eine Absenkung der Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage gestimmt. Für einen entsprechenden Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben die Koalitionsfraktionen, CDU/CSU-Fraktion und die Fraktion Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD votiert. Mit breiter Mehrheit abgelehnt wurde ein zu dem Gesetzentwurf vorgelegter Entschließungsantrag der AfD-Fraktion, der eine […]

von | 29.04.22

Der Bundestag hat für eine Absenkung der Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage gestimmt. Für einen entsprechenden Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben die Koalitionsfraktionen, CDU/CSU-Fraktion und die Fraktion Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD votiert. Mit breiter Mehrheit abgelehnt wurde ein zu dem Gesetzentwurf vorgelegter Entschließungsantrag der AfD-Fraktion, der eine Abschaffung des EEG gefordert hatte.

 

Gesetzentwurf der Ampelkoalition

Mit dem Gesetz sollen die Verbraucher nach Willen der Koalitionsfraktionen bei den Stromkosten spürbar entlastet werden. Die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) soll früher als zunächst geplant bereits zum 1. Juli 2022 auf null abgesenkt werden.

Dies sei der erste Schritt zur vollständigen Finanzierung der EEG-Förderungen über den Energie- und Klimafonds, heißt es im Gesetzentwurf. Die Kosten der Förderung erneuerbarer Energien will man künftig aus diesem Sondervermögen des Bundes finanzieren. Damit beendet der Bund die Förderung über den Strompreis. Durch die Absenkung der EEG-Umlage auf null zum 1. Juli 2022 werde der Energie- und Klimafonds künftig mit rund 6,6 Milliarden Euro belastet.

 

Entlastung der Letztverbraucher

Der Wegfall der EEG-Umlage mindert laut Gesetzentwurf die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer auf Strom. Er führe somit bezogen auf Stromlieferungen an Letztverbraucher, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, zu geringeren Umsatzsteuereinnahmen.

„Die gewonnene Kaufkraft dürfte jedoch zu Umsatzsteuermehreinnahmen in anderen Bereichen in ähnlicher Höhe führen, so dass die Haushalte der Länder und Kommunen im Ergebnis nicht belastet werden“, schreiben die drei Fraktionen.

Sie betonen, dass das Gesetz dazu dient,  strombeziehende Unternehmen und Verbraucher zu entlasten. Es diene nicht dazu, die Gewinnmargen von Stromunternehmen zu erhöhen. Um sicherzustellen, dass diese Entlastung tatsächlich schon ab Jahresmitte an die Letztverbraucher weitergegeben wird, soll das Energiewirtschaftsgesetz geändert werden. Vor allem wollen die Koalitionsfraktionen vermeiden, dass trotz Absenkung der EEG-Umlage auf null der Strompreis für die Letztverbraucher nicht hinreichend gesenkt wird. Die EEG-Umlage beträgt in diesem Jahr 3,723 Cent pro Kilowattstunde. Der Bund erhebt sie seit dem Jahr 2000, um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu vergüten.

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

Strom soll wieder spürbar günstiger werden. (Quelle: Unsplash)

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