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Bundesregierung gibt Teile der Erdölreserven frei

Die Bundesregierung gibt zur Beruhigung des Ölmarktes einen Teil der Reserven aus den Beständen des Erdölbevorratungsverbands frei. Dies hat Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck heute entschieden. Damit leistet Deutschland seinen freiwilligen Beitrag im internationalen Verbund. Gestern hatten die Mitgliedstaaten der Internationalen Energie Agentur (IEA) in einer Sondersitzung beschlossen, dass international insgesamt Ölreserven im Umfang von 60 Mio. […]

von | 04.03.22

Die Bundesregierung gibt zur Beruhigung des Ölmarktes einen Teil der Reserven aus den Beständen des Erdölbevorratungsverbands frei. Dies hat Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck heute entschieden. Damit leistet Deutschland seinen freiwilligen Beitrag im internationalen Verbund. Gestern hatten die Mitgliedstaaten der Internationalen Energie Agentur (IEA) in einer Sondersitzung beschlossen, dass international insgesamt Ölreserven im Umfang von 60 Mio. Barrel freigegeben werden sollen.

Bundesminister Robert Habeck: „Wir leisten damit einen Beitrag im internationalen Konzert. In Zeiten wie diesen ist es wichtig, geschlossen zu handeln.“

Der international abgestimmte Schritt dient zur Stabilisierung der Preise, die in Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine stark gestiegen waren. Experten werten die Preisanstiege als Anzeichen erster Lieferstörungen. Aktuell gibt es in Deutschland keine Einschränkung der Versorgung mit Öl.

Deutschland leistet einen Beitrag entsprechend dem deutschen Anteil am Erdölverbrauch der IEA-Länder von 5,4 Prozent. Bezogen auf die insgesamt auf den Markt zu bringenden Menge von 60 Mio. Barrel sind dies rd. 435.000 Tonnen Öl. Das entspricht rund 3 Prozent der deutschen Erdölreserve, reduziert die Reichweite der strategischen Reserven jedoch nur auf die gesetzlich vorgegebenen 90 Tage, da derzeit die Erdölreserven mit 93 Tagen über dem gesetzlich festgelegten Soll von 90 Tagen liegen.

Die Entscheidung wurde der Internationalen Energie Agentur mitgeteilt und wird nun per Ministerverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz umgesetzt. Mit der Verordnung wird die Bevorratungspflicht des Erdölbevorratungsverbandes vorübergehend um die betreffende Freigabemenge gesenkt. Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Anschließend wird der Erdölbevorratungsverband die entsprechenden Erdölvorräte den Unternehmen der Mineralölwirtschaft zum Kauf zu Marktpreisen anbieten.

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

(Quelle: pixabay)

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