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VDMA: Rekordniveau der Kurzarbeitsanzeigen im Maschinenbau

Die Zahl der Kurzarbeitsanzeigen ist auch im Maschinenbau durch die Corona-Krise steil angestiegen. Dieser aussagekräftige Indikator für die künftige Inanspruchnahme von Kurzarbeit zeigt eindrücklich, wie ernst die Lage auf dem Arbeitsmarkt ist.

von | 30.04.20

Im April haben allein im Maschinenbau nach vorläufigen Zahlen gut 7.100 Unternehmen mehr als 300.000 Personen zur Kurzarbeit angezeigt. Das ist mehr als das Dreifache des Höchststandes der Anzeigen in der Wirtschafts- und Finanzkrise 2009.
„Umso unverständlicher ist es, dass die Bundesregierung mit ihrem arbeitsmarktpolitischen Kurs nach einigen klugen Entscheidungen zu Beginn der Krise nun die falsche Richtung einschlägt“, sagt VDMA-Hauptgeschäftsführer Thilo Brodtmann. Die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes, deren Ausgestaltung sowohl die Bundesagentur für Arbeit als auch die Unternehmen mit zusätzlicher Bürokratie belastet, ist nur ein gravierendes Beispiel dafür, die Verlängerung des Arbeitslosengeldes I ein weiteres.
„Auch wenn die Maßnahmen befristet sind, wecken sie doch Begehrlichkeiten, die weit über die Corona-Zeit hinaus die Sozialkassen in erheblichem Umfang belasten werden“, warnt Brodtmann. Die hohe Zahl an Kurzarbeitern und die wachsende Zahl an Arbeitslosen werden sich auch nach einer schrittweisen Aufhebung der Corona-Beschränkungen nicht einfach in Luft auflösen. Gerade in international aufgestellten Industrien werden viele Lieferketten noch lange Zeit brüchig bleiben. Viele Unternehmen müssen erst mühsam ihre Marktposition zurückgewinnen, nicht jeder Arbeitsplatz wird gerettet werden.

Homeoffice über Corona hinaus?

„Für weitere Belastungen der Unternehmen ist deshalb kein Platz. Dazu gehört auch der Plan des Arbeitsministers, einen Rechtsanspruch auf Homeoffice weit über die Corona-Krise hinaus einzuführen“, kritisiert der VDMA-Hauptgeschäftsführer. Im Maschinenbau wäre ein solches Gesetz auch überflüssig. Nach einer VDMA-Umfrage haben mindestens 56 % der Unternehmen Homeoffice-Regelungen, weitere 14 % haben solche Regelungen in Planung. Die Folgekosten eines gesetzlichen Anspruchs wären immens. Denn die Unternehmen müssten unter Umständen anteilig Kosten für Wohnen, Energie und digitale Infrastruktur übernehmen, die den Beschäftigten zuhause entstehen. Homeoffice wirft darüber hinaus zahlreiche Fragen des Arbeitsschutzes und des Versicherungsrechts auf. „Ganz abgesehen davon, stellt ein solcher Rechtsanspruch einen erheblichen Eingriff in bestehende Arbeitsverträge und die Organisationshoheit der Unternehmen dar“, erläutert Brodtmann.
„Gemeinsame Aufgabe von Politik, Wirtschaft und Gewerkschaften muss es nun sein, unser Wirtschafts- und Sozialgefüge möglichst unbeschadet durch die Krise zu bringen. Die Corona-Pandemie ist der völlig falsche Zeitpunkt, um die endgültige Rückabwicklung früherer äußerst erfolgreicher Arbeitsmarkt- und Sozialreformen einzuläuten, von der mancher Gewerkschafter oder Sozialpolitiker immer noch träumen mag“, resümiert der VDMA-Hauptgeschäftsführer.
(Quelle: VDMA)

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