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Die Werksschließungen von VW, BMW, Daimler und anderen Automobilherstellern sind angesichts der dramatischen Pandemie nachvollziehbar. Die vielen Zulieferbetriebe dürfen aber nicht vor dem Aus stehen. Ein radikaler Abriss der Lieferketten darf nicht stattfinden. „Konkret heißt das“, so Vietmeyer, „dass wir von den Abnehmern in der Wertschöpfungskette erwarten, dass diese die Waren noch bis mindestens 27.3.2020 annehmen, denn nur dann gelingt ein abgestimmter und gemeinsamer Neustart der Produktion – auch in der Zulieferkette.“ Wir gehen davon aus, dass sich durch Lieferverzögerungen ein Wiederhochfahren der Produktion bis Anfang Mai ziehen kann, da Waren, die noch in China sind, in den europäischen Häfen kaum vorher angekommen sein werden. Daher rechnen wir mit einer notwendigen Produktionsunterbrechung bis zum 20.04.2020. Wir erwarten von den Automobilherstellern eine klare Kommunikation zum Produktionsstopp und zur weiteren Planung. Zulieferbetrieben Zuschüsse gewähren Die zu erwartende mehrwöchige Produktionsunterbrechung wird bei einem Großteil der Zulieferunternehmen zu Liquiditätsengpässen führen. Die derzeit von der Bundesregierung über die KfW zugesagten Kreditprogramme sind noch nicht ausreichend. Für viele Unternehmen sind Kredite keine Perspektive, mit Blick auf die Zeit nach der Krise brauchen sie jetzt vielmehr deutliche Unterstützungen des Eigenkapitals. Die Bundesregierung muss dazu bereit sein, auch Zulieferbetrieben Zuschüsse zu gewähren. Zudem müssen die Regeln der EZB und der BAFIN an die besonderen Gegebenheiten zeitlich befristet angepasst werden, so dass die Banken nicht die üblichen Sicherheiten hinterlegen müssen. Ansonsten werden nicht alle Unternehmen von ihren Hausbanken einen Kredit erhalten. Bereits seit etwa einem Jahr befindet sich die Industrie in einer Rezessionsphase, die zu Kurzarbeit geführt hat. In der gegebenen Situation ist eine sofortige Ausweitung der Dauer von Kurzarbeit auf 24 Monate dringend erforderlich. Neben einer Beschäftigungssicherung durch eine Vereinfachung der Kurzarbeiterregelungen benötigen die Unternehmen in der aktuellen Situation auch kurzfristige Arbeitszeitflexibilisierungen. Ein erhöhter Infektionsschutz mit Mindestabstandsregelungen und Umstellungen in den Fertigungsprozessen erfordern eine kurzzeitige Flexibilisierung der Arbeitszeitbegrenzungen. Hier ist eine pragmatische Handhabung durch die jeweiligen Bezirksregierungen unverzichtbar. Ausgangssperren nur mit Augenmaß Ebenso entscheidend ist der Erhalt der Bewegungsfreiheiten für Unternehmen und Mitarbeiter. Einschränkungen, wie z. B. Ausgangssperren, dürfen nur mit Augenmaß und unter Erreichbarkeit der Unternehmen erlassen werden. Gleiches gilt für den freien Warenverkehr. Die Just-In-Time-Produktion setzt funktionierende Transportströme innerhalb Europas voraus. Aber auch transkontinentale Logistik muss möglich bleiben. Logistische Unterbrechungen in der Lieferkette – z.B. von Vorlieferanten nach Deutschland – müssen auf ein Minimum beschränkt werden. Ein disruptiver Stopp mit nachfolgendem Wiederanlauf würde zu langfristigen Stillständen in der deutschen Zulieferindustrie führen. Rohstoffe und Güter sind nach jetzigem Erkenntnisstand kein Überträger des Corona-Virus. Der aktuelle Shutdown der Automobilindustrie bedroht die deutsche Zulieferindustrie und ihre Beschäftigten in ihrer Existenz. Deshalb sind jetzt passgenaue Finanzierungshilfen und hoch flexible Regelungen im Arbeitsrecht dringend notwendig ebenso wie der partnerschaftliche Umgang in der Zulieferkette“, so Vietmeyer. (Quelle: Arbeitsgemeinschaft Zulieferindustrie (ArGeZ))

Mittelständische Zulieferindustrie benötigt Unterstützung

Kategorien: | |
Autor: Redaktion

Datum: 19. Mrz. 2020

Die Werksschließungen von VW, BMW, Daimler und anderen Automobilherstellern sind angesichts der dramatischen Pandemie nachvollziehbar. Die vielen Zulieferbetriebe dürfen aber nicht vor dem Aus stehen. Ein radikaler Abriss der Lieferketten darf nicht stattfinden. „Konkret heißt das“, so Vietmeyer, „dass wir von den Abnehmern in der Wertschöpfungskette erwarten, dass diese die Waren noch bis mindestens 27.3.2020 annehmen, denn nur dann gelingt ein abgestimmter und gemeinsamer Neustart der Produktion – auch in der Zulieferkette.“ Wir gehen davon aus, dass sich durch Lieferverzögerungen ein Wiederhochfahren der Produktion bis Anfang Mai ziehen kann, da Waren, die noch in China sind, in den europäischen Häfen kaum vorher angekommen sein werden. Daher rechnen wir mit einer notwendigen Produktionsunterbrechung bis zum 20.04.2020. Wir erwarten von den Automobilherstellern eine klare Kommunikation zum Produktionsstopp und zur weiteren Planung.
Zulieferbetrieben Zuschüsse gewähren
Die zu erwartende mehrwöchige Produktionsunterbrechung wird bei einem Großteil der Zulieferunternehmen zu Liquiditätsengpässen führen. Die derzeit von der Bundesregierung über die KfW zugesagten Kreditprogramme sind noch nicht ausreichend. Für viele Unternehmen sind Kredite keine Perspektive, mit Blick auf die Zeit nach der Krise brauchen sie jetzt vielmehr deutliche Unterstützungen des Eigenkapitals. Die Bundesregierung muss dazu bereit sein, auch Zulieferbetrieben Zuschüsse zu gewähren. Zudem müssen die Regeln der EZB und der BAFIN an die besonderen Gegebenheiten zeitlich befristet angepasst werden, so dass die Banken nicht die üblichen Sicherheiten hinterlegen müssen. Ansonsten werden nicht alle Unternehmen von ihren Hausbanken einen Kredit erhalten.
Bereits seit etwa einem Jahr befindet sich die Industrie in einer Rezessionsphase, die zu Kurzarbeit geführt hat. In der gegebenen Situation ist eine sofortige Ausweitung der Dauer von Kurzarbeit auf 24 Monate dringend erforderlich.
Neben einer Beschäftigungssicherung durch eine Vereinfachung der Kurzarbeiterregelungen benötigen die Unternehmen in der aktuellen Situation auch kurzfristige Arbeitszeitflexibilisierungen. Ein erhöhter Infektionsschutz mit Mindestabstandsregelungen und Umstellungen in den Fertigungsprozessen erfordern eine kurzzeitige Flexibilisierung der Arbeitszeitbegrenzungen. Hier ist eine pragmatische Handhabung durch die jeweiligen Bezirksregierungen unverzichtbar.
Ausgangssperren nur mit Augenmaß
Ebenso entscheidend ist der Erhalt der Bewegungsfreiheiten für Unternehmen und Mitarbeiter. Einschränkungen, wie z. B. Ausgangssperren, dürfen nur mit Augenmaß und unter Erreichbarkeit der Unternehmen erlassen werden. Gleiches gilt für den freien Warenverkehr. Die Just-In-Time-Produktion setzt funktionierende Transportströme innerhalb Europas voraus. Aber auch transkontinentale Logistik muss möglich bleiben. Logistische Unterbrechungen in der Lieferkette – z.B. von Vorlieferanten nach Deutschland – müssen auf ein Minimum beschränkt werden. Ein disruptiver Stopp mit nachfolgendem Wiederanlauf würde zu langfristigen Stillständen in der deutschen Zulieferindustrie führen. Rohstoffe und Güter sind nach jetzigem Erkenntnisstand kein Überträger des Corona-Virus.
Der aktuelle Shutdown der Automobilindustrie bedroht die deutsche Zulieferindustrie und ihre Beschäftigten in ihrer Existenz. Deshalb sind jetzt passgenaue Finanzierungshilfen und hoch flexible Regelungen im Arbeitsrecht dringend notwendig ebenso wie der partnerschaftliche Umgang in der Zulieferkette“, so Vietmeyer.
(Quelle: Arbeitsgemeinschaft Zulieferindustrie (ArGeZ))