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INES: Ziele für Gasspeicherfüllstände in Frage

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Thema:
Autor: Magnus Schwarz

Datum: 04. Mrz. 2022

Ein Regierungsentwurf sieht substanzielle Eingriffe in den Gasspeichermarkt vor. Laut der Initiative Energien Speichern e.V. (INES) gefährden diese Pläne der Bundesregierung den marktwirtschaftlichen Betrieb der Gasspeicher. Dies gilt insbesondere für das Ziel von Mindestfüllständen.

Der Gesetzentwurf erfolgt auf Basis eines Antrags der Bundestagsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Er nimmt Änderungen am Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vor. Die Betreiber von Gasspeichern müssen dann ab diesem Jahr folgende Füllstände in den Gasspeichern gewährleisten:

  • August: 65 Prozent
  • Oktober: 80 Prozent
  • Dezember: 90 Prozent
  • Februar: 40 Prozent

 

Ein Nachweis darüber muss laut dem Entwurf dann regelmäßig erbracht werden. Die Reports gehen an Bundesnetzagentur, Bundeswirtschaftsministerium und das marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe.

Darüber hinaus werden Betreiber von Gasspeichern verpflichtet, Nutzern ihre gebuchten, aber nicht genutzten Speicherkapazitäten zu entziehen. Das gilt für den verbleibenden Zeitraum bis zum Ende des jeweiligen Speicherjahres. Die Kapazität steht in diesem Fall Trading Hub Europe zur Verfügung. Dies passiert bei Nichteinhaltung der vorgegebenen Füllstände seitens Nutzer der Gasspeicher. Die Pflicht des Speichernutzers zur Zahlung der Entgelte bleibt davon unberührt.

Sebastian Bleschke, INES-Geschäftsführer, zum Gesetzesvorschlag: „Der vorgesehene gesetzliche Eingriff zur Vorgabe von Mindestfüllständen in Gasspeichern und der Entzug von gebuchten Kapazitäten stellt einen marktwirtschaftlichen Betrieb der Gasspeicher in Frage. Die gilt insbesondere für das Ziel der gewünschten Mindestfüllstände.“