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EnWG-Novelle: Gasnetze müssen zur Infrastruktur für klimaneutrale Moleküle werden

Der Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie hat sich am 20. Mai in einer Anhörung mit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes zur Umsetzung des EU-Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets befasst.

von | 27.05.26

Dr. Timm Kehler, Vorstand und Ge­schäfts­füh­rer des Branchenverbandes DIE GAS- UND WASSERSTOFFWIRTSCHAFT (Quelle: Stefan Hobmaier/DIE GAS- UND WASSERSTOFFWIRTSCHAFT)
Dr. Timm Kehler, Vorstand und Ge­schäfts­füh­rer des Branchenverbandes DIE GAS- UND WASSERSTOFFWIRTSCHAFT (Quelle: Stefan Hobmaier/DIE GAS- UND WASSERSTOFFWIRTSCHAFT)

Aus Sicht des Verbands Die Gas- und Wasserstoffwirtschaft ist die Novelle ein wichtiger Schritt, um die bestehende Gasinfrastruktur weiterzuentwickeln und den Hochlauf von Wasserstoff und Biomethan regulatorisch abzusichern. Dazu erklärte Dr. Timm Kehler, Vorstand von Die Gas- und Wasserstoffwirtschaft:

„Die EnWG-Novelle ist eine zentrale Weichenstellung für die Transformation unserer Energieinfrastruktur. Entscheidend ist, dass sie nicht auf Stilllegung, sondern auf Vergrünung ausgerichtet wird. Gasnetze sind kein Auslaufmodell, sondern die Voraussetzung dafür, dass Wasserstoff, Biomethan und andere klimaneutrale Moleküle schnell und effizient in den Markt kommen.

Beim Wasserstoff-Kernnetz braucht es jetzt investitionsfreundliche Finanzierungsbedingungen. Der aktuelle Rahmen wird den Risiken des Hochlaufs noch nicht ausreichend gerecht. Wer privates Kapital für den Aufbau der Wasserstoffwirtschaft mobilisieren will, muss Selbstbehalte, Eigenkapitalverzinsung und Refinanzierungszeiträume so ausgestalten, dass Investitionen tatsächlich möglich werden. Das gilt auch für regionale Wasserstoffnetze, die für die Anbindung von Industrie, Mittelstand und Verteilnetzstrukturen entscheidend sind.

Gleichzeitig muss Biomethan dauerhaft als fester Bestandteil der klimaneutralen Energieversorgung abgesichert werden. Biomethan ist bereits heute verfügbar, speicherbar und systemdienlich. Dafür braucht es eine nationale Biomethanstrategie, langfristige Netzanschlusssicherheit über mindestens 20 Jahre und objektive Kriterien für Biomethan-Eignungsgebiete. Die Transformation der Gasnetze darf nicht zulasten bestehender und künftiger Investitionen in erneuerbare Gase gehen.

Die Richtung stimmt, aber an zentralen Stellen muss der Gesetzentwurf nachgeschärft werden. Die Transformation gelingt nur, wenn Versorgungssicherheit, Investitionssicherheit und Bezahlbarkeit zusammengedacht werden.“

(Quelle: Gas- und Wasserstoffwirtschaft)

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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