Ab 2026 werden Importeure zudem für die in den Produkten enthaltenen Emissionen zahlen müssen – eine Entwicklung mit weitreichenden Folgen für Beschaffung, Kostenmanagement und Lieferketten. Die teils signifikanten finanziellen Risiken für Produzenten, Industrie und Händler können mit vorausschauenden Strategien eingedämmt werden.
Ende Februar 2025 hat die EU-Kommission Änderungen der CBAM-Verordnung (Carbon Border Adjustment Mechanism) vorgeschlagen, die noch nicht Gesetzeslage sind, aber voraussichtlich im Laufe dieses Jahres angenommen werden. Dieser Artikel berücksichtigt die relevanten Vorschläge.
Der Mechanismus und Anwendungsbereich von CBAM
Der CBAM zielt darauf ab, die Verlagerung von Industrie die dem Europäischen Emissionshandelssystem (EU EHS) unterliegt in Regionen mit geringeren Umweltauflagen zu verringern. Im EU EHS erhalten Unternehmen, bei denen ein solches Risiko des Carbon Leakage besteht, kostenlose Emissionsberechtigungen in Abhängigkeit ihrer Emissionsintensität im Verhältnis zu einem sektoralen Benchmark. Auf diese Weise wird der Wettbewerbsnachteil der europäischen Klimapolitik abgemildert. Die Zuteilung kostenloser Emissionsberechtigungen läuft bis 2034 schrittweise aus und soll von dem CBAM abgelöst werden. Der CBAM deckt derzeit sechs Sektoren ab, auf die etwa 50 % der Emissionen im EU EHS entfallen: Eisen & Stahl, Aluminium, Zement, Elektrizität, Düngemittel, und Wasserstoff. Die CBAM-pflichtigen Warenkategorien sind nach Zolltariffnummern der Kombinerten Nomenklatur (KN-Nummer) festgelegt und zusammengefasst.
Der CBAM ist während der Übergangsperiode von Oktober 2023 bis Ende 2025 ausschließlich auf Berichtspflichten beschränkt (vgl. Bild 1). Importeure oder indirekte Zollvertreter, die CBAM-Waren in die EU einführen, sind verpflichtet, die bei der Herstellung von CBAM-Waren und deren Vorprodukten entstehenden Emissionen (graue Emissionen) zu berechnen und zu melden. Dabei sind sie für die Emissionsberechnung und Kommunikation dieser Daten auf die Produzenten in nicht-EU-Ländern angewiesen.
Der Zeitraum der vollständigen Anwendung, die Regelphase des CBAM, beginnt im Jahr 2026. Ab diesem Zeitpunkt müssen die Importeure verifizierte Emissionsdaten für die eingeführten Waren vorweisen und für diese grauen Emissionen CBAM-Zertifikate erwerben. Der Preis der CBAM-Zertifikate ist an den Preis der Emissionszertifikate im EU EHS gekoppelt, welcher derzeit bei etwa 70 Euro pro Tonne CO2-Äquivalent liegt. Jeder CO2-Preis, der bereits in den Herkunftsländern fällig wird, kann angerechnet werden und reduziert so die Anzahl der abzugebenden CBAM-Zertifikate. Dieser Mechanismus gleicht den CO2-Preis für ausländische und inländische Waren an, die auf dem EU-Markt verkauft werden.
Effektives CBAM-Kostenmanagement
Mit dem Start der Regelphase ab 2026 werden die bisherigen Pflichten zur CBAM-Berichterstattung verändert. Importeure/indirekte Zollvertreter müssen den offiziellen CBAM-Anmelder Status erlangt haben, um CBAM-Waren in die EU einführen zu dürfen. Anstelle der quartalsweisen CBAM-Berichte in der Übergangsphase, müssen CBAM-Anmelder dann jährliche CBAM-Erklärungen einreichen. Die CBAM-Erklärungen enthalten Informationen, über die in einem Kalenderjahr importierten CBAM-Waren, und sind bis zum 31. August des Folgejahres einzureichen. Zusammen mit den CBAM-Erklärungen, müssen Importeure CBAM-Zertifikate für jede Tonne importierter grauer Emissionen an die nationalen Behörden (in Deutschland: Deutsche Emissionshandelsstelle) übergeben. Die genaue Anzahl der CBAM-Zertifikate hängt dabei ab von den in der Lieferkette verursachten Emissionen, CBAM-Benchmarks und im Land der Produktion gezahlen CO2-Preise.
Die CBAM-Zertifikate müssen teilweise bereits vorab, im Laufe des Importjahres, von den Importeuren erworben und vorgehalten werden. Der Preis der CBAM-Zertifikate errechnet sich aus dem vorwöchentlichen Durchschnittspreis der Emissionsberechtigungen im EU EHS. Preise für Emissionsberechtigungen im EU EHS schwanken mitunter stark, im Zeitraum 2023 bis 2024 zwischen 50 und 100 EUR/tCO2. Weiterhin werden die Preise aufgrund der EU-Klimapolitik mittel- bis langfristig voraussichtlich ansteigen und bis 2030 zwischen 120 und 200 EUR/tCO2 liegen. Zusammengenommen stellen diese Faktoren eine Herausforderung für die konkrete Schätzung von Kosten für CBAM-Zertifikate dar.
Aus der Perspektive eines Importeurs oder indirekten Zollvertreters ist es vorteilhaft, zukünftige CBAM-Kosten schon heute zu kennen, und zu wissen, wann genau Zahlungen zu leisten sind. Andernfalls wird möglicherweise die strategische Relevanz des Themas, und die Auswirkungen auf Risiko- und Liquiditätsmanagement dieser zusätzlichen finanziellen Belastung falsch eingeschätzt. Eine solide Prognose der zu erwartenden Kosten ermöglicht:
- Budget für die Beschaffung von CBAM-Zertifikaten einzuplanen,
- eine Einkaufsstrategie für den Erwerb von CBAM-Zertifikaten zu entwickeln, um z.B. den Einkauf zu Höchstpreisen zu vermeiden,
- Preisunsicherheiten von CBAM-Zertifikaten und damit Kosten für eingeführte Waren absichern zu können,
- Lieferanten- und Kundenverträge anzupassen, um anfallende CBAM-Kosten nicht alleine stemmen zu müssen,
- die Auswirkungen von CBAM in strategische Einkaufsentscheidungen zu integrieren.
Im Folgenden werden die Schritte für die Entwicklung einer zielgerichteten Strategie zum CBAM-Kostenmanagement anhand einer Fallstudie dargestellt.
Bedarf nach CBAM-Zertifikaten

Bild 2: Berechnung des jährlichen Bedarfs an CBAM-Zertifikaten und relevante Datenquellen (ohne Berücksichtigung von gezahlten CO2-Preisen in der vorgelagerten Lieferkette) (Quelle: carboneer)
Bild 2: Berechnung des jährlichen Bedarfs an CBAM-Zertifikaten und relevante Datenquellen (ohne Berücksichtigung von gezahlten CO2-Preisen in der vorgelagerten Lieferkette) (Quelle: carboneer)
Das Schätzen der Anzahl der CBAM-Zertifikate, die für den Import von Waren innerhalb eines Kalenderjahres einzureichen sind, ist der Ausgangspunkt für die weitere Analyse. Vereinfachend gehen wir im Folgenden davon aus, dass keine CO2-Preise in der vorgelagerten Lieferkette gezahlt wurden. Der Startpunkt ist die Ermittlung der Menge der zu erwerbenden CBAM-Zertifikate. Bild 2 zeigt dabei die wichtigsten Parameter der Berechnungsformel auf.
Für die Berechnung der Menge an zu erwerbenden CBAM-Zertifikaten sind die in den Importen enthaltenen grauen Emissionen, der CBAM-Faktor (schrittweise Absenkung auf Null zwischen 2026-2034 und somit sukzessive Bepreisung höherer Anteile der importierten Emissionen) und besonders die CBAM-Benchmarks relevant. Die CBAM-Benchmarks werden voraussichtlich in Q4 2025 veröffentlicht und werden angelehnt sein an die Benchmarks zur Ermittlung der freien Zuteilungen im EU EHS. Die CBAM-Benchmarks werden erst relativ kurzfristig vor der CBAM-Regelphase offiziell bekanntgegeben. Über eine Szenarioanalyse kann jedoch schon heute eine gute Abschätzung des CBAM-Zertifikatsbedarf erfolgen.
Zur Verdeutlichung der Herangehensweise wird in folgender Fallstudie ein jährliches Importvolumen von 100.000 Tonnen Stahlbarren herangezogen. Die Menge der jährlich zu erwerbenden CBAM-Zertifikate für den CBAM-Anmelder in der Fallstudie ist in Bild 3 dargestellt. Der Importeur muss im Jahr 2026 über 130.000 CBAM-Zertifikate erwerben, was einer Bepreisung von etwa 50 % der importierten direkten spezifischen Emissionen entspricht. Schon zum Start der CBAM-Regelphase kann also ein erheblicher Anteil der importierten Emissionen bepreist werden. Dies hängt insbesondere von der Höhe der grauen Emissionen in den importieren CBAM-Waren und damit von der CO2-Intensität des Produktionsverfahrens beim entsprechenden Hersteller. Eine Betrachtung pro Importvorgang, CBAM-Ware und Lieferant kann dabei Aufschluss über wichtige Metriken wie absoluten und relativen Beitrag zum Bedarf nach CBAM-Zertifikaten geben.

Bild 3: Abschätzung des CBAM-Zertifikatsbedarfs für 2026-2034 bei Import von 100.000 Tonnen Stahlingots pro Jahr (CBAM-Zertifikate für Importe in 2026 sind erst 2027 zu erwerben). Annahmen: keine abziehbaren CO2-Preise in der vorgelagerten Lieferkette; direkte spezifische Emissionen 2,58 tCO2/tProdukt; indirekte spezifische Emissionen: 0,43 tCO2/tProdukt; Nutzung des EU EHS Benchmarks „Hot metal“ als Proxy für den CBAM-Benchmark; Einbeziehung von indirekten Emissionen ab 2030. (Quelle: carboneer CBAMCC Modell)
Bild 3: Abschätzung des CBAM-Zertifikatsbedarfs für 2026-2034 bei Import von 100.000 Tonnen Stahlingots pro Jahr (CBAM-Zertifikate für Importe in 2026 sind erst 2027 zu erwerben). Annahmen: keine abziehbaren CO2-Preise in der vorgelagerten Lieferkette; direkte spezifische Emissionen 2,58 tCO2/tProdukt; indirekte spezifische Emissionen: 0,43 tCO2/tProdukt; Nutzung des EU EHS Benchmarks „Hot metal“ als Proxy für den CBAM-Benchmark; Einbeziehung von indirekten Emissionen ab 2030. (Quelle: carboneer CBAMCC Modell)
Kostenschätzung und Liquiditätsbedarf für CBAM-Zertifikate
Die jährlichen Kosten für CBAM-Zertifikate bei gleichbleibenden Importmengen in der Fallstudie können nun abgeschätzt werden. Dazu werden Prognosen und Szenarien für Preise von Emissionsberechtigungen im EU EHS herangezogen. CBAM-Zertifikatspreise werden rollierend durch das wöchentliche Mittel der EU EHS Auktionspreise gebildet. Das carboneer CBAMCC Modell verwendet die Preisprojektionen verschiedener Fundamentalmodelle und Veröffentlichungen. Die prognostizierten jährlichen CBAM-Zertifikatskosten für den Importeur sind in Bild 4 dargestellt. Die ungewisse Preisentwicklung im EU EHS wird durch die Balken verdeutlicht.

Bild 4: Prognose der jährlichen CBAM-Zertifikatskosten für Importe von 100.000 Tonnen Stahlbarren pro Jahr (CBAM-Zertifikat für Importe in 2026 sind erst 2027 zu erwerben). (Quelle: carboneer CBAMCC Modell)
Bild 4: Prognose der jährlichen CBAM-Zertifikatskosten für Importe von 100.000 Tonnen Stahlbarren pro Jahr (CBAM-Zertifikat für Importe in 2026 sind erst 2027 zu erwerben). (Quelle: carboneer CBAMCC Modell)
Der Liquiditätsbedarf für CBAM-Zertifikate für den CBAM-Anmelder in der Fallstudie steigt von etwa 10 Mil. EUR im Jahr 2026 auf 25-45 Mil. EUR im Jahr 2030 an. Je nach Emissionsintensität der eingeführten Produkte kann dies für Importe von Eisen&Stahl oder Aluminium im Jahr 2026 schon zu Preissteigerungen zwischen 10-30 % führen. CBAM-Zertifikate sind weder zwischen Unternehmen handelbar noch langfristig verwahrbar. Daher sollten sich betroffene Unternehmen etwa durch Entwicklung einer intelligenten Beschaffungsstrategie für CBAM-Zertifikate vorbereiten, etwa unter Zuhilfenahme technischer Signale zur Bewertung von Kaufentscheidungen.
Unsere Analysen zeigen, dass mit einer strategischen Beschaffung von CBAM-Zertifikaten bis zu 10 % der Kosten eingespart werden können. Ebenso ist eine Absicherung der CBAM-Zertifikatskosten über den Kauf von Emissionsberechtigungen im EU EHS möglich. Diese können zum Zeitpunkt des CBAM-Zertifikatskaufs wieder verkauft werden und ermöglichen dadurch eine mittel- bis langfristige Absicherung der CBAM-Kosten (vgl. Beispiele in Bild 5).

Bild 5: Beschaffungsstrategien für CBAM-Zertifikate auf der Basis exemplarischer CBAM-Zertifikatspreise im Jahr 2023 (links) und mittelfristige finanzielle Absicherung der 2026-2028 benötigten CBAM-Zertifikate über das EU EHS (rechts). (Quelle: carboneer CBAMCC-Modell)
Bild 5: Beschaffungsstrategien für CBAM-Zertifikate auf der Basis exemplarischer CBAM-Zertifikatspreise im Jahr 2023 (links) und mittelfristige finanzielle Absicherung der 2026-2028 benötigten CBAM-Zertifikate über das EU EHS (rechts). (Quelle: carboneer CBAMCC-Modell)
Für ein effektives Management der Risiken und Kosten sollten dabei folgende Randbedingungen individuell berücksichtigt werden:
- Liquiditätsbeschränkungen und Risikoprofil
- Potenzial der Kostenweiterreichung in der Lieferkette
- Planungs- und Einkaufs/Importprozesse und Zeiträume
- Preisvolatilität im EU-EHS 1
Zusammenfassung und Ausblick
Der CBAM verpflichtet Importeure bestimmter Produkte Emissionsdaten aus der Lieferkette zu melden, ab 2026 jedoch auch einen dem EU EHS entsprechenden CO2-Preis für die importierten grauen Emissionen zu zahlen. CBAM ist kein bloßes Regulierungsthema – es verändert den globalen Handel. Unternehmen können sich jedoch durch fundierte Kostenanalysen, strategische Beschaffung und intelligente Preisabsicherung auf die Veränderungen vorbereiten.
CBAM unterliegt weiterhin großer regulatorischer Unsicherheit und Dynamik: Bis zu 10 Rechtsakte werden voraussichtlich noch im Jahr 2025 verabschiedet. Bezüglich einiger der oben genannten Fristen oder Regeln kann es daher noch zu Abweichungen kommen. Eine Entscheidung zur Ausweitung des CBAM auf weitere Sektoren und weitere Downstream-Produkte aus dem Eisen&Stahl Sektor steht zudem in den kommenden Monaten an. Die Ermittlung von Emissionsdaten in gehandelten Produkten, deren effiziente Kommunikation in der Lieferkette, als auch die Bepreisung dieser Emissionen wird in kommenden Jahren eine immer wichtigere Rolle einnehmen.
Autoren

(Quelle: carboneer)
carboneer ist ein Berliner Beratungsunternehmen mit Expertise in den Bereichen CO2-Märkte, CBAM, Dekarbonisierung & Klimaneutralität. Wir begleiten Unternehmen, Dienstleister & Verbände dabei, diese vielseitigen Themen ganzheitlich in bestehende Prozesse zu integrieren.

(Quelle: carboneer)
Simon Göß ist Ingenieur, Experte für Energie- und Kohlenstoffmärkte und Geschäftsführer bei carboneer. Er leitet Beratungsprojekte und Studien und hat über 250 Workshops zu Energie- und Kohlenstoffmärkte, -handel und -politik durchgeführt.
goess@carboneer.earth

(Quelle: carboneer)
Hendrik Schuldt ist Umweltökonom, Klimapolitikberater und Geschäftsführer bei carboneer. Zuvor war er am Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK) tätig und leitet bis heute die gemeinnützige Klimaschutzorganisation Compensators.
schuldt@carboneer.earth









