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Deutschland reißt EU-Frist: Das kostet Milliarden! 

Trotzdem drohen weitere Aufweichungen zentraler Regelungen bei Gebäuden und Industrie.

von | 10.10.25

(Quelle: Adobe Stock / RomanR)
(Quelle: Adobe Stock / RomanR)

Deutschland verpasst die Frist zur Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) zum 11. Oktober. Neben EU-Strafzahlungen drohen Steuermindereinnahmen und wirtschaftliche Einbußen in Höhe von zig Milliarden Euro.

Noch immer sind wesentliche europäische Vorgaben nicht in nationales Recht überführt. Statt nachzusteuern, droht sogar eine Rolle rückwärts durch die neue Bundesregierung, wenn zur Umsetzung des Koalitionsvertrags – je nach Auslegung – das „Heizungsgesetz“ (65%-EE-Vorgabe für neue Heizungen in § 71 Gebäudeenergiegesetz) gestrichen und die Pflicht zu Energiemanagementsystemen in der Wirtschaft (EnMS) im Energieeffizienzgesetz so stark aufgeweicht werden, dass sie faktisch wirkungslos sind.

„Allein die Versäumnisse kosten Deutschland jedes Jahr zig Milliarden Euro – durch entgangene Steuereinnahmen und höhere Energiekosten inklusive der extremen Kosten unserer Importabhängigkeit“, warnt Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF). „Nicht die Energieeffizienz belastet unsere Wirtschaft, sondern die politische Zurückhaltung und die drohenden politischen Rollbacks. Jeder Euro, der nicht in Effizienz investiert wird, fehlt mehrfach und ist eine verpasste Chance für Aufschwung, Wettbewerbsfähigkeit und weniger Abhängigkeiten. Von Goldplating, also zu viel Ambition bei der Umsetzung von EU-Recht kann keine Rede sein.“

Milliardenkosten durch politische Versäumnisse

Neben möglichen Milliardenstrafen wegen der Verfehlung der EU Klima- und Energieeffizienzziele kosten die ausbleibenden Investitionen auch Steuereinnahmen. Allein die Gebäudesanierung trägt mit 600.000 Beschäftigten zu 2,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts bei. Das entspricht über 20 Mrd. Euro Steuereinnahmen jährlich, schätzt die DENEFF.

Bis 2030 hat sich Deutschland verpflichtet, 26,5% Endenergie bis 2030 durch Energieeffizienzmaßnahmen einzusparen (ggü. 2008). Bis 2024 hat Deutschland real 13 Prozent Einsparung gegenüber 2008 erreicht.

„Versäumt die Politik weiter, wirksame Maßnahmen umzusetzen und weicht die Regelungen für Gebäudeheizungen und Unternehmen auf, würden bis 2030 nur rund -18 Prozent erreicht – es verbleiben nur noch vier Jahre. Für die 2045-Ziele müsse Deutschland darum „umso dringender aufholen“, so Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der DENEFF.

Die Ziellücke beläuft sich auf etwa 200 Mrd. Kilowattstunden, das entspricht dem Jahresverbrauch von etwa zehn Millionen Haushalten bzw. 31 Mrd. € jährlichen Energiekosten (bei aktuellem Energiemix), die wirtschaftlich mit vorhandenen Effizienzlösungen eingespart werden könnten.

Außerdem wurden wichtige Rechtsvorgaben aus der EU-Energieeffizienzrichtlinie noch nicht umgesetzt, etwa die Vorbildrolle der öffentlichen Hand bei der Sanierung ihrer Gebäude und das „Efficiency First“-Prinzip bei Investitionsentscheidungen in die Energieinfrastruktur. Dies ist etwa bei der Ausschreibung neuer Kraftwerke zu berücksichtigen.

Mehr Abhängigkeit als nötig

Energieeffizienz reduziert nicht nur den Verbrauch, sondern auch Deutschlands Abhängigkeit von Energieimporten. Statt die Importquote bis 2030 auf rund 55 Prozent zu senken, wie von der EU vorgesehen, dürfte sie so bei etwa 60 Prozent verharren. Das entspricht vermeidbaren fossilen Energieimporte im Wert von rund 14 Mrd. Euro pro Jahr. „Deutschland verbessert seine Energieunabhängigkeit viel zu langsam“, sagt Christian Noll.

Offene und gefährdete Vorgaben

  • Vorbildpflicht der öffentlichen Hand bei Sanierungen (Art. 6 EED) – nicht umgesetzt.
  • Neue Heizungen: 65 % Erneuerbar-Vorgabe (§ 71 GEG) – steht politisch zur Disposition (“Abschaffung Heizungsgesetz”).
  • Efficiency First-Prinzip bei Infrastruktur- und Investitionsentscheidungen – bisher ohne Anwendung im deutschen Energierecht oder bei Kraftwerksneubauten.
  • Pflicht zu Energiemanagementsystemen (EnMS) im EnEfG – droht aufgeweicht zu werden (Absenkung auf EU-Minimalanforderung).
  • Wegfall 2024 gemeldeter Maßnahmen im nationalen Energie- und Klimaplan (NECP), darunter ausgelaufene Umsetzungspflicht für hoch-wirtschaftliche Maßnahmen in Unternehmen (EnSiMiMaV), weggefallene Preisanreize durch Absenkung der Stromsteuer, Nicht-Umsetzung gemeldeter GEG-Änderung („Rest“, bedingte Sanierungspflichten)
Kennziffer Stand / Wert Quelle
Einsparziel laut EnEfG 2030 -26,5 % ggü. 2008 EnEfG / Art. 8 EED
Erreichbar mit im NECP 2024 gemeldeten Maßnahmen -22,4 % NECP 2024 (BMWK)
Nach Wegfall o.g. Maßnahmen –18,1 % (~200 TWh Lücke in 2030) DENEFF-Berechnung 2025
Realer Stand 2024 -13 % UBA 2025
(Quelle: Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V. (DENEFF))

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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