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Bundeskabinett beschließt zahlreiche Gesetze im Energiebereich

Die Bundesregierung hat am 06.08. sechs Vorhaben des Bundeswirtschaftsministeriums auf den Weg gebracht. Damit setzt das BMWE wichtige Vorgaben des Sofortprogramms um.

von | 13.08.25

(Quelle: Adobe Stock)
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Neben dem Kohlendioxid-Speichergesetz und der Vereinfachung des Vergaberechts wurden vier wichtige Energievorhaben auf den Weg gebracht und Unternehmen und Bürger entlastet.

Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche: „Deutschland muss wieder wettbewerbsfähig werden. Dafür ist diese Bundesregierung angetreten. Steuerliche Entlastungen haben wir bereits auf den Weg gebracht. Jetzt legen wir nach. Neben dem Kohlendioxid-Speichergesetz und der Vergabebeschleunigung haben wir heute vier wichtige Vorhaben aus dem Energiebereich umgesetzt. Wir entlasten Unternehmen und Verbraucher von der Gasspeicherumlage, wir beschleunigen Geothermie-Projekte, wir beschleunigen die Genehmigung von Windenergieanlagen auf See und von Stromnetzen und wir stärken den Verbraucherschutz. Mit diesem umfangreichen Paket entlasten wir Unternehmen und Verbraucher und schaffen Raum für Innovationen und Investitionen. Das sind wichtige Schritte. Damit wir wettbewerbsfähig werden, braucht es noch weitere mutige Reformen.“

Im Einzelnen:

Abschaffung Gasspeicherumlage

Mit der Abschaffung der Gasspeicherumlage setzen wir ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrages und des Sofortprogramms um.

Wir werden damit alle Endkunden entlasten, also Großunternehmer, aber eben auch den Mittelstand mit kleinen und mittleren Unternehmen, das sind rund 99 Prozent der Unternehmen. Und natürlich alle Verbraucher die Gas beziehen.

Bei den Großkunden wird insbesondere die gasintensive Industrie entlastet, wie die Chemie- und Düngemittelindustrie, Unternehmen der Metallerzeugung, Glas und Keramik, sowie der Nahrungsmittelindustrie. Gasintensive Unternehmen im Mittelstand profitieren gleichermaßen, zum Beispiel Bäckereien und Fleischereien.

Insgesamt entlasten wir alle Endkunden um ca. 3,4 Mrd. Euro. Bei einer Umlagehöhe von zuletzt 2,89  pro Megawattstunde beträgt die Entlastung für einen Vierpersonenhaushalt je nach Verbrauch ca. 30 bis 60 Euro im Jahr. Indirekt trägt die Entlastung bei den Gaspreisen auch zur Reduktion der Stromkosten bei, da die Umlage den Gasbezug auch von Gaskraftwerksbetreibern belastet.

Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeicher

Schneller, einfacher, unbürokratischer – so das klare Ziel des Gesetzes, auch Teil des Sofortprogramms.

Die Vorhaben werden einheitlich mit einem überragenden öffentlichen Interesse ausgestattet. So dass sie bei der Abwägung mit anderen Belangen besonderes Gewicht haben.

Unter anderem sieht das Gesetz folgende Maßnahmen vor:

  • Planfeststellungsverfahren für Wärmeleitungen werden deutlich beschleunigt und damit den Gas- und Wasserstoffleitungen gleichgestellt. So kann die zuständige Behörde vorläufig zulassen, dass bereits vor Feststellung des Plans oder der Erteilung der Plangenehmigung mit Vorarbeiten begonnen werden kann.
  • Damit wird die Wärmeplanung für Kommunen und Städte durch ein zügiges Genehmigungsverfahren flankiert und gestärkt.
  • Bau von Großwärmepumpen wird beschleunigt. Sie nutzen Erdwärme, Wärme aus Gewässern wie Flüsse oder Seen, aus der Umluft, aus Abwasser oder auch Abwärme von Industrieanlagen oder Rechenzentren.
  • Das Genehmigungsverfahren für Wärmespeicher wird klar geregelt und damit eine in der Praxis herrschende Unsicherheit ausgeräumt.
  • Gleichzeitig werden die Verfahren digitalisiert und beschleunigt. U.a. wird für die Behörden eine verbindliche Frist eingeführt für die Erteilung der Genehmigung.
  • Der Gesetzentwurf greift auch den Auftrag aus dem Koalitionsvertrag auf, Schadensfälle im Zusammenhang mit Geothermie vollständig abzusichern: Die Behörden können zukünftig von Geothermieunternehmen Nachweis einer Deckungsvorsorge auch für Bergschäden verlangen.

Gesetz zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze

Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt für die Vereinfachung, Entbürokratisierung und Beschleunigung beim Ausbau der Erneuerbaren Energien. Der Entwurf setzt Vorgaben der EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED III) in den Bereichen Windenergie auf See sowie Stromnetze (Offshore-Anbindungsleitungen, Übertragungsnetze, Verteilnetze) ins nationale Recht um.

Das Gesetz sieht dabei folgende Maßnahmen vor:

  • Einführung von Beschleunigungsflächen für Windenergie auf See bzw. Infrastrukturgebieten für Übertragungsnetze, Verteilnetze und Offshore-Anbindungsleitungen.
  • Für diese Flächen und Gebiete sollen verschlankte Zulassungsverfahren gelten. Die Zulassungsentscheidungen können schneller, einfacher und rechtssicherer erteilt werden.
  • Der Entwurf leistet damit seinen Beitrag zum Ziel der Koalition, die RED III zügig umzusetzen und bürokratiearm auszugestalten.

Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften“ (EnWG-Novelle 2025)

Neben dem Verbraucherschutz soll dieses Gesetz Rückenwind für die Digitalisierung geben.

Der Gesetzentwurf erhöht das Schutzniveau im Energiebereich für Verbraucher weiter. Als Folge der Energiekrise werden Vorschriften geschaffen, die Stromlieferanten die Haushaltskunden beliefern, verpflichten, sich gegen Preisrisiken abzusichern. Große Belastungen von privaten Haushalten bei übermäßigen, nicht marktgetriebenen Preissprüngen wie in der Energiepreiskrise 2022/2023 wird damit vorgebeugt.

Darüber hinaus wird Verbrauchern mit den neuen Regelungen zum „Energy Sharing“ eine aktive Teilnahme am Energiemarkt und an der Energiewende ermöglicht. Energy Sharing soll beispielsweise Privatpersonen und Gesellschaften des Privatrechts ermöglichen, lokal erzeugte Energie auch direkt lokal gemeinsam zu verbrauchen oder beispielsweise mit dem Nachbarn zu teilen.

Der Entwurf sieht eine weitere Beschleunigung beim Smart-Meter-Rollout vor. Hierzu soll insbesondere grundzuständigen Messstellenbetreibern die Zusammenarbeit mit anderen erleichtert werden, um die im Messstellenbetriebsgesetz vorgesehenen Quoten schneller zu erreichen.

(Quelle und Gesetzentwürfe im Einzelnen: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie)

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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